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Die meisten Lebensversicherer gewähren ihren Kunden das Recht, eine Risikolebensversicherung innerhalb der ersten zehn Jahre nach Abschluss in eine Kapitallebensversicherung umzuwandeln. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist bei der Umstellung in der Regel nicht notwendig.
Wer zusätzlich finanziell für sein Alter vorsorgen möchte, kann von diesem Umtauschrecht Gebrauch machen. Nach Ende des Vertrages gibt es dann außerdem Geld - die vertragliche Ablaufzahlung inklusive Garantieverzinsung und zusätzlicher Überschussbeteiligung.
Mit der Kapitallebensversicherung erreichen Sie deshalb gleich zwei Vorsorgeziele - Risikoschutz für Ihre Familie und eine gute Rendite für Ihr Gespartes.