Ronny Günzel - Versicherungsmakler Chemnitz - Finanzen
Mobil: 0172 / 345 74 38

Bringt die Schadenmeldung durch den Makler Vorteile?
Klar, jeder kann heute Versicherungen online vergleichen.
Aber: Kein Portal kennt Ihre persönlichen Wünsche, Risiken oder Lebensumstände.
Diese Details entscheiden oft, ob eine Leistung im Schadenfall gezahlt wird – oder nicht.
Aus der Praxis:
❌ Fall 1: Ablehnung wegen übersehener Klausel
❌ Fall 2: Kein Schutz, weil Tarif nicht passte
✅ Fall 3: Leistung verdoppelt – dank passender Beratung
👉 Gute Beratung ist kein Kostenfaktor, sondern Ihr Sicherheitsvorsprung im Ernstfall.
Fall 1:
Ein Kunde erhielt von seiner Wohngebäudeversicherung zunächst eine Schadenablehnung – der Versicherer sah keinen versicherten Tatbestand.
Doch: Weil hier eine Allgefahrendeckung bestand, konnte ich den Fall noch einmal prüfen.
Dank genauer Kenntnis der Bedingungen fiel auf, dass zwei entscheidende Wörter in den Formulierungen der Police den Schaden doch abdeckten.
➡️ Ergebnis: Die Ablehnung wurde aufgehoben – und über 5.000 € Schadenersatz wurden ausgezahlt.
Ohne diese spezielle Deckungsform und das genaue Wissen um das Kleingedruckte wäre keine Zahlung erfolgt.
Fazit:
Die richtige Produktauswahl und Fachkenntnis können im Ernstfall über „abgelehnt“ oder „ausgezahlt“ entscheiden.
Fall 2:
Ein Unfall, der zeigt, wie wichtig die richtige Absicherung ist
Der Kunde kam ursprünglich nur mit dem Wunsch, seine Unfallversicherung etwas günstiger zu gestalten. Im Gespräch wurde schnell klar: Eine gute Absicherung muss nicht teuer sein – sie sollte aber im Ernstfall wirklich helfen. Am Ende konnte der Kunde über 100 Euro im Jahr sparen und war gleichzeitig deutlich besser versichert.
Drei Jahre später passierte das, womit niemand rechnet: Sein Kind geriet völlig unverschuldet in eine Schlägerei und musste ins Krankenhaus. Die Versicherung zahlte das Krankenhaustage- und Genesungsgeld – doch dank einer besonderen Klausel im neuen Tarif bestand zusätzlich Anspruch auf eine Leistung bei schweren Verletzungen, selbst wenn keine bleibenden Schäden zurückbleiben.
Durch meine medizinische Erfahrung aus dem Rettungsdienst und mein genaues Wissen über die Vertragsbedingungen konnte ich eine Auszahlung von 10.000 Euro erwirken. Nach Rücksprache mit der Gesellschaft erhielt der Kunde schließlich sogar 15.000 Euro, denn genau die Summe stand im Kleingedruckten– obwohl sein Kind vollständig genesen ist und keine bleibenden Folgen davontrug.
Ein starkes Beispiel dafür, dass sich gute Beratung und die richtige Tarifwahl wirklich auszahlen – gerade dann, wenn man es am wenigsten erwartet.