Ronny Günzel - Versicherungsmakler  Chemnitz - Finanzen

Ronny Günzel - Ver­sicherungs­makler Chemnitz - Finanzen

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Diensthaftpflicht

Allgemeine Informationen zur Diensthaftpflicht

Hier mehr zum Spezialangebot Diensthaftpflicht Rettungsdienst, Polizei inkl. Schäden am Dienstfahrzeug.

 

Die Diensthaftpflichtversicherung bietet Beamten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes Versicherungsschutz, wenn Sie in dienstlicher Ausübung Schäden verursachen.

Welche Schadensarten gibt es?

Per­sonenschaden - Sachschäden - Vermögensschäden

Typische Beispiele:

Die schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht von Lehrern auf dem Klassenausflug ist dafür ein klassisches Beispiel.Verlust eines Dienstschlüssels.

Ein Polizeibeamter macht einen Fehler beim Regeln des Verkehrs und verursacht einen Unfall mit Per­sonenschaden.

Ein Richter erlässt eine fehlerhafte Eintragsverfügung für ein Grundbuch.

Und ein Gerichtsvollzieher führt eine Zwangsvollstreckung erst mit Verzögerung durch.

Angehörige des öffentlichen Dienstes sind vor Missgeschicken nicht gefeit. Die Dienst- und Berufs-Haft­pflichtversicherung schützt Sie.

Folgende Absicherungen finden Sie nur in wenigen Tarifen am Markt.

  • Vermögensschäden
  • Schäden an dienstlich von Ihnen geführten fremden Fahrzeugen, Maschinen und Geräten
  • Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden
  • das Abhandenkommen von Sachen (auch von staatlichem Eigentum)

 

 


Schützen Sie sich als Beamter mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung

Guter Berufsunfähigkeitsschutz ist wichtig. Das gilt nicht nur für Angestellte in der Privatwirtschaft, sondern auch für Beamte. Staatsdiener sind bei Dienstunfähigkeit zwar besser versorgt als Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Trotzdem reicht das gekürzte Ruhegehalt oft zum Leben nicht aus, wenn man als Beamter frühzeitig dienstunfähig wird. Wer als Beamter aus gesundheitlichen Gründen scho...mehr ]