Ronny Günzel - Versicherungsmakler  Chemnitz - Finanzen

Ronny Günzel - Ver­sicherungs­makler Chemnitz - Finanzen

Mobil:  0172 / 345 74 38

Spezial:BU für junge Leute

Bu- Absicherung Hinweise für Schüler, Studenten und Azubi

Sondereinstufung Azubis! Nutzen Sie diese Besonderheit!

 

Starttarife - sofort 100% Schutz - aber nur 35-45% Beitrag!

Beim Start in den Beruf fehlt es oft an dem nötigen "Kleingeld" für die Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Doch ein guter Versicherungsschutz muss nicht teuer sein. Wir bieten Ihnen durch Starttarife hier eine finanzielle Sicherheit bei Berufs­unfähig­keit, die Sie sich auch leisten können. Fordern Sie Ihr Angebot an.

 

Top - Einstufungen für Schüler!

Unabhängig vom späteren Beruf bleibt es bei der günstigen Einstufung als Schüler in der Berufsgruppe 2. Eine Nachmeldung beim Berufseinstieg ist nicht mehr erforderlich, auch wenn Sie später z.B. Dachdecker (Berufsgruppe 4) werden.

 

 Top - Einstufung für Studenten

Studenten werden oft sogar in der Berufsgruppe 1 versichert. Zu beachten ist bei Studenten jedoch, dass es sich um einen Versicherer handelt, der keine "Studentenklausel" anwendet. Durch diese Klausel können Sie unter Umständen Ihren BU-Schutz verlieren.

 


Berufs­unfähig­keitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Worauf muß ich besonders achten?

Niedrige Beiträge sichern

Wenn Sie schon in jungen Jahren vorsorgen, sichern Sie sich günstige Beiträge und verhindern Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen. Die Angebote können Sie in Ruhe ver­gleichen.

Dabei sollten Sie nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die Vertragsbedingungen im Auge haben: Statt eines Vertragsausschlusses für bestimmte Erkrankungen sollten Sie besser einen Beitragszuschlag akzeptieren und mit dem Versicherer schwarz auf weiß vereinbaren, dass der Mehrbetrag nach ausgeheilter Krankheit wieder wegfällt.

Ihr Beruf sollte auch während eines möglichen Erziehungsurlaubs Maßstab für die Anerkennung der Berufs­unfähig­keit bleiben, denn als Hausfrau bzw. -mann ist man nur beschränkt geschützt.



Nicht zu knapp kalkulieren

Ihr Vertrag sollte nicht zu früh auslaufen, denn vielfach wird man erst mit 50 Jahren berufsunfähig. Auch die Berufs­unfähig­keitsrente sollte nicht zu knapp bemessen sein, als Faustregel gilt: 75 Prozent des Nettoeinkommens mit 45 Jahren. Die Police sollte die Möglichkeit zur Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsehen, damit sich die Rente etwa bei späterer Heirat oder Geburt von Kindern problemlos anpassen lässt.

Wichtig: Gesundheitsfragen des Versicherers müssen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden; bei Falschangaben droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Vergleich und Angebot Berufs­unfähig­keitsversicherung
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