Ronny Günzel - Versicherungsmakler  Chemnitz - Finanzen

Ronny Günzel - Ver­sicherungs­makler Chemnitz - Finanzen

Mobil:  0172 / 345 74 38

KFZ- Versicherung

Auto­ver­si­che­rung

Vergleich und Angebot Auto­ver­si­che­rung
Vorname, Name: *
Geburts­datum: *
Straße, Hausnr.: *
PLZ, Ort: *
Führerschein seit: *
Telefon: *
E-Mail: *
Beruf: *
öffentlicher Dienst:
Angaben zum Fahrzeug (siehe Fahrzeugschein)Placeholder
Fahrzeughalter:
Nutzung des Fahrzeugs:
Kfz-Kenn­zeichen: *
Herstellerschlüssel: *
Typschlüssel: *
Datum der Erstzulassung: *
Datum der Zulassung auf Sie: *
Angaben zur NutzungPlaceholder
Fahrzeugnutzer:
Kilometer pro Jahr: *
SF Klasse Haft­pflicht: *
SF Klasse Vollkasko:
geb. Datum weiterer Fahrer: *
Führerschein seit:
geb. Datum weiterer Fahrer: *
Führerschein seit:
Vollkasko gewünscht:
Teilkasko gewünscht:
Zahlweise:
Stellplatz: *
Wohneigentum:
Wohngebäude versichert bei:
Schutzbrief: *
freie Werkstattwahl:
Schäden in den letzten 3 Jahren:
Placeholder
Anmerkungen
Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld 


Auto­ver­si­che­rung

Autoversicherung

Die KFZ-Haft­pflichtversicherung

Ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne eine Haft­pflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Der Haft­pflichtschutzschutz ist unabdingbar, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt werden kann.

Die KFZ-Haft­pflicht zahlt für alle Schäden, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente sein.

Natürlich sind auch die Kosten für Abschleppen und Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Braucht der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser innerhalb bestimmter Grenzen von der KFZ-Haft­pflicht des Verursachers bezahlt.


Hohe Deckungs­summen im Schadensfall

Außerdem prüft die Haft­pflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mittel ab.

Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haft­pflicht 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungs­summen der Versicherer sind in der Praxis jedoch deutlich höher.